Programmbeschwerde

Die Programmbeschwerde ist in Deutschland ein Rechtsbehelf der Bürger gegen die Verletzung von gesetzlich festgelegten Programmgrundsätzen des Fernsehens, des Hörfunks oder der von den Rundfunkveranstaltern verbreiteten Online-Angebote (der sogenannten Telemedien).

Förmliches Rechtsmittel ist die Beschwerde grundsätzlich im Rahmen der Aufsicht der Landesmedienanstalten über die privaten Rundfunkanstalten.

Für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt es diese Beschwerdemöglichkeit ebenfalls. Laut einer Studie des Christlichen Medienmagazins pro wurden im Zeitraum zwischen 2016 und 2021 99,1 Prozent der Programmbeschwerden abgelehnt, die bei den ARD-Anstalten, dem ZDF, Deutschlandradio und der Deutschen Welle eingingen.[1]

Programmgrundsätze

Die Beschwerde kann erfolgreich eingelegt werden, wenn Programmgrundsätze verletzt werden. Dies sind vor allem die allgemeinen Programmgrundsätze[2]:

  • Achtung und Schutz der Menschenwürde
  • Achtung der sittlichen, weltanschaulichen und religiösen Überzeugung
  • Journalistische Sorgfaltsgebote (angelehnt an den Pressekodex)
  • Achtung der Rechtsordnung, zu diesen zählen insbesondere die Regularien für Jugendschutz, Werbung und Gewinnspiele

Weblinks

  • Hinweise zur Einreichung von Programmbeschwerden gegen das ZDF auf der Webseite des ZDF
  • programmbeschwerde.de – Netzportal der Landesmedienanstalten zur Einreichung von Programmbeschwerden gegen private Sender

Einzelnachweise

  1. Nicolai Franz: Abgelehnte Programmbeschwerden: Unantastbarer Rundfunk? In: PRO | Das christliche Medienmagazin. 27. Juni 2022, abgerufen am 28. März 2023 (deutsch). 
  2. Landesmedienanstalt Saarland: Allgemeine Programmgrundsätze. Archiviert vom Original am 3. April 2024; abgerufen am 18. Mai 2024. 
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